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Pränataler Vaterschaftstest – Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Pränataler Vaterschaftstest: die Rechtslage

Ob ein Vaterschaftstest während der Schwangerschaft zulässig ist, entscheidet sich nicht an der Technik, sondern am Recht des jeweiligen Landes – und das fällt in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden sehr unterschiedlich aus.

Länderüberblick

Ein pränataler Vaterschaftstest ist medizinisch längst ohne Eingriff möglich. Rechtlich ist er das nicht überall.

Deutschland

Stark eingeschränkt

Das Gendiagnostikgesetz lässt eine vorgeburtliche Abstammungsuntersuchung nur in einem eng begrenzten Ausnahmefall zu.

§ 17 Abs. 6 GenDG bestimmt, dass eine vorgeburtliche genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung nur durch Ärztinnen oder Ärzte vorgenommen werden darf – und nur dann, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 StGB begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf dieser Tat beruht. Außerhalb dieser Konstellation sieht das Gesetz eine vorgeburtliche Abstammungsklärung nicht vor.

Österreich

Weniger restriktiv

Österreich regelt genetische Analysen im Gentechnikgesetz (GTG) und kennt keine dem deutschen § 17 Abs. 6 GenDG wortgleiche Verbotsnorm.

Das GTG stellt für genetische Analysen zu medizinischen Zwecken Anforderungen an Aufklärung und Einwilligung; bei vorgeburtlichen Untersuchungen muss die Aufklärung auch die Risiken des Eingriffs umfassen. Wie ein privates Abstammungsgutachten im Einzelfall einzuordnen ist, hängt von der konkreten Gestaltung ab. Maßgeblich sind die Bestimmungen des GTG in der geltenden Fassung.

Schweiz

Zustimmung zwingend

Die Schweiz stellt die Einwilligung und das Interesse des Kindes in den Mittelpunkt. Heimliche Tests sind nicht zulässig.

Genetische Untersuchungen beim Menschen sind im Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) geregelt. Eine Abstammungsuntersuchung ohne Zustimmung der betroffenen Personen – insbesondere der Mutter – ist nicht erlaubt. Für den konkreten Fall ist die geltende Fassung des GUMG maßgeblich.

Niederlande

Vergleichsweise liberal

Die Niederlande gelten als eines der Länder mit vergleichsweise offener Regelung – ein Grund, warum viele Suchanfragen aus dem deutschsprachigen Raum dorthin zielen.

Wer einen Test im Ausland in Auftrag gibt, sollte sich nicht allein auf das Recht des Labor-Standorts verlassen: Für Sie können zusätzlich die Vorschriften Ihres Wohnsitzlandes eine Rolle spielen. Das gilt besonders dann, wenn die Probenentnahme in Deutschland stattfindet.

Was in allen Ländern gilt: die Einwilligung

So unterschiedlich die Regelungen im Detail sind – in einem Punkt sind sich Deutschland, Österreich und die Schweiz einig: Ein Vaterschaftstest setzt die informierte Einwilligung der beteiligten Personen voraus. In Deutschland steht das in § 17 Abs. 1 GenDG: Die Person, deren Probe untersucht werden soll, muss zuvor aufgeklärt worden sein und eingewilligt haben.

Ein heimlicher Test ist nirgends eine Option

  • Die Probe darf nicht ohne Wissen der betroffenen Person entnommen werden.
  • Bei einem minderjährigen Kind entscheiden die Sorgeberechtigten.
  • Ein ohne Einwilligung gewonnenes Ergebnis ist rechtlich wertlos – und kann Folgen haben.

Hinweis: keine Rechtsberatung

Diese Seite gibt den Stand der uns bekannten Rechtslage allgemein wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Gesetze ändern sich, und wie eine Vorschrift auf Ihre persönliche Situation anzuwenden ist, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt beurteilen. Maßgeblich ist immer die geltende Fassung des jeweiligen Gesetzes.

Häufige Fragen zur Rechtslage

Ist ein Vaterschaftstest während der Schwangerschaft in Deutschland erlaubt?

Nur in einem eng begrenzten Ausnahmefall. § 17 Abs. 6 des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) erlaubt eine vorgeburtliche genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung ausschließlich durch Ärztinnen oder Ärzte und nur dann, wenn an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den §§ 176 bis 178 StGB begangen wurde und dringende Gründe dafür sprechen, dass die Schwangerschaft auf dieser Tat beruht.

Brauche ich für einen Vaterschaftstest die Zustimmung aller Beteiligten?

Ja. § 17 Abs. 1 GenDG verlangt, dass die Person, deren genetische Probe untersucht werden soll, zuvor aufgeklärt wurde und in Untersuchung und Probengewinnung eingewilligt hat. Heimliche Tests sind unzulässig. Auch Österreich und die Schweiz stellen die informierte Einwilligung in den Mittelpunkt.

Warum ist die Rechtslage von Land zu Land so unterschiedlich?

Gendiagnostik ist nicht EU-weit einheitlich geregelt. Jedes Land wägt das Recht auf Kenntnis der Abstammung, den Schutz der Schwangeren und den Schutz des ungeborenen Kindes anders ab. Deutschland hat sich für eine besonders enge Regelung entschieden, andere Länder für offenere Lösungen.

Was bedeutet das für einen Test nach der Geburt?

Nach der Geburt ist ein Vaterschaftstest in Deutschland zulässig, sofern alle Beteiligten nach Aufklärung eingewilligt haben – bei einem minderjährigen Kind der oder die Sorgeberechtigte. Die engen Vorgaben des § 17 Abs. 6 GenDG betreffen ausdrücklich nur die vorgeburtliche Untersuchung.

Weitere Antworten finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

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